Schutzschirmverfahren für Neuaufstellung
4. Juni 2020: Die DIELMANN-Gruppe, eine der führenden, inhabergeführten
Handelsunternehmen in Deutschland, hat heute beim zuständigen Amtsgericht in Darmstadt
für die Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG sowie für die Sporthaus Robert Hübner GmbH
Anträge auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Gericht hat diesen
entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung über beide Gesellschaften angeordnet. Das
Amtsgericht Darmstadt hat Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch zum vorläufigen Sachwalter
der Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG bestellt. Vorläufiger Sachwalter der Sporthaus
Robert Hübner GmbH ist Rechtsanwalt Markus Ernestus.
Im Zuge der bundesweit für mehrere Wochen angeordneten Kontaktbeschränkungen und
flächendeckenden Schließungen von Filialgeschäften war der Umsatz beider Unternehmen
komplett weggebrochen. Die in der direkten Folge von der Geschäftsführung implementierten
Maßnahmen zeigten zwar kurzfristig Wirkung, die Situation musste jedoch neu bewertet
werden, nachdem in der vergangenen Woche der Kreditantrag für eine erforderliche
Überbrückungsfinanzierung von der KfW abgelehnt wurde.
Ziel des Schutzschirmverfahrens ist es jetzt, die gegenwärtige Krise zu bewältigen und die
Gesellschaften der Unternehmensgruppe unter Einbezug aller rechtlichen Möglichkeiten so
aufzustellen, dass sie dauerhaft am Markt bestehen können. Um der Komplexität und der
besonderen Herausforderungen des Schutzschirmverfahrens gerecht zu werden, werden die
Schuhhaus Dielmann GmbH & Co. KG und die Sporthaus Robert Hübner GmbH ab sofort von
Restrukturierungsexperten geführt. Im Zuge dessen haben sichHerr Dr. Thomas Dielmann und
Markus Dielmann aus der Geschäftsführung zurückgezogen und stehen den Gesellschaften
aber weiterhin beratend zur Verfügung. „Das Schutzschirmverfahren ist nach der Überprüfung
aller uns zur Verfügung stehenden Optionen die beste Möglichkeit, den langfristigen
Fortbestand der Unternehmen im Interesse aller wesentlichen Beteiligten sicherzustellen“,
erklärt der erfahrene Handelsexperte Michael Specht, der ab sofort mit Rechtsanwalt und
Sanierungsexperte Dr. Georg Bernsau von BBL in die Geschäftsführung der Schuhhaus
Dielmann GmbH & Co. KG eintritt. Die Geschäftsführung der Sporthaus Robert Hübner GmbH
übernehmen ab sofort der Rechtsanwalt und Sanierungsspezialist Steffen Schneider, Partner
von BBL, sowie der Sanierungsexperte Dr. Kristian Schneider.
Der Geschäftsbetrieb der Dielmann-Gruppe zusammen bundesweit 56 Filialen (48 Filialen von
DIELMANN und acht Filialen von SPORTHÜBNER) und einem Eigenmarken-Onlineshop
(„SOMMERKIND“) wird auch während des Schutzschirmverfahrens unter Berücksichtigung der
jeweils geltenden Corona-bedingten Sicherheitsmaßnahmen uneingeschränkt
aufrechterhalten. Die Löhne und Gehälter der in der Unternehmensgruppe beschäftigten
insgesamt 890 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind für drei Monate durch das Insolvenzgeld
der Bundesagentur für Arbeit gesichert.
Für den Unternehmensbereich Damenschuhe und -accessoires zählt die DIELMANN-Gruppe
zu den führenden, inhabergeführten Handelsunternehmen in Deutschland.