BERATUNG UNTERSCHIEDLICHER INTERESSENGRUPPEN

Unsere Beratungsleistungen › Beratung im Insolvenzarbeitsrecht

GEWERKSCHAFTEN, BETRIEBSRÄTE, ARBEITNEHMER

Durch Restrukturierungsmaßnahmen sind in aller Regel die Arbeitsverhältnisse vordringlich betroffen. Oftmals entsteht der Eindruck, dass Sanierungsmaßnahmen mangels Kreativität „auf dem Rücken der Belegschaft“ ausgetragen werden. Innerhalb der Insolvenzverfahren steht zudem regelmäßig die Drohung der Betriebsschließung im Raum.

Den Gewerkschaften und Betriebsräten kommt hierbei eine besondere Verantwortung zu. Sie müssen das Wohl sämtlicher Kollegen im Blick haben. Sinnvolle und notwendige Maßnahmen sollen sozialverträglich durchgeführt werden und führen trotz aller Bemühungen oft zu unbefriedigenden Lösungen für einen Teil der Belegschaft. Unsere Arbeitsrechtsspezialisten beraten und vertreten Betriebsräte und Arbeitnehmer bei der Wahrung ihrer individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Interessen.

Durch langjährige Erfahrungen im Bereich des gesamten Sanierungs-Arbeitsrechts sowie des Insolvenzrechts sind wir in der Lage, die Konzepte des Unternehmens auf Plausibilität zu prüfen, kreative Lösungen zu erarbeiten und die Interessen der Belegschaft als Ganzes nachhaltig zu schützen. Wir sehen uns als Insolvenzverwalter dem Ausgleich aller Interessen verpflichtet. Vertreten wir Betriebsräte und Arbeitnehmer, setzen wir diese Prinzipien auch gegenüber dem Insolvenzverwalter, dem Unternehmen und Investoren durch.