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Beratung zum Restrukturierungsrahmen

Sanierung ohne Insolvenzverfahren seit dem 01. Januar 2021

Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen wird die Restrukturierung von Unternehmen in Deutschland wesentlich verändern. Er bietet Unternehmen in Krisensituationen erstmals einen gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich ohne ein Insolvenzverfahren grundlegend sanieren können.

Zum 1. Januar 2021 ist das Gesetz in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist es, die Restrukturierung zu vereinfachen. Damit ergänzt der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen die bereits bestehende Vielzahl von Restrukturierungsinstrumenten und fördert die Sanierungskultur.

Die Notwendigkeit einer Restrukturierung von Unternehmen wird oftmals zu spät und meist sogar erst nach Eintritt einer Insolvenzantragspflicht erkannt und / oder begonnen. Restrukturierung wurde dadurch in einem Atemzug mit Insolvenz genannt. Mit der Einführung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens (SRR) soll sich das ändern.

Unternehmen können dank eines „Frühwarnsystems“ rechtzeitig auf Fehlentwicklungen und Krisensituationen aufmerksam gemacht werden und diese effektiv mit Hilfe des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens bewältigen.

Der Vorteil des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens

Entscheidender Vorteil: Der Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen ermöglicht als gesetzlich festgelegtes Restrukturierungsverfahren Unternehmen, sich außerhalb einer Insolvenz zu sanieren. Die Geschäftsführung bleibt dabei „im Boot“ und steuert die Restrukturierung eigenverantwortlich.

Wer sich unter den Schutz des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens begeben möchte, benötigt keine umfangreichen Gutachten. Stattdessen muss der Unternehmer die Restrukturierungsnotwendigkeit und die Stabilität des Geschäftsbetriebs für die Phase der Verhandlungen schriftlich darstellen und einem gesonderten Restrukturierungsgericht anzeigen.

Im Verlauf des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens ist es Aufgabe des Unternehmens, einen „Restrukturierungsplan“ zu erstellen. Dieser ist die gesetzlich vorgegebene Grundlage der operativen und finanziellen Restrukturierung. Neben Angaben zu den finanziell notwendigen Maßnahmen enthält er auch alle erforderlichen Restrukturierungsmaßnahmen.

Die Unterstützung eines erfahrenen Sanierers erleichtert den Weg

Unternehmen sollten sich einen erfahrenen Sanierer an die Seite holen, um den Weg durch den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen gemeinsam zu bewältigen. Er hilft unter anderem bei komplexen Sachverhalten und bei den Verhandlungen mit Gläubigern.

Die Rechtsanwälte von Ernestus verfügen über das notwendige Know-how, um Restrukturierungen erfolgreich zu gestalten und bringen das notwendige Handwerkszeug für die erfolgreiche Gestaltung des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens mit.

Gerne stehen wir für Rückfragen rund um dieses Thema zur Verfügung.

Hr. Rechtsanwalt Rauschenbusch

0621-533 922 47
rauschenbusch@ernestus.eu