AUFSICHT UND BEGLEITUNG

Insolvenzverwaltung / Sachwaltung › Unsere Tätigkeit als Sachwalter

Eigenverwaltung heißt Verantwortung

Die zum 01.01.2021 in Kraft getretenen reformierten Vorschriften der Insolvenzordnung stärken die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und bedeuten zugleich eine hohe Verantwortung der handelnden Personen. Heute hat die Eigenverwaltung bei größeren Unternehmen eine hohe Bedeutung und ist in geeigneten Fällen der Beantragung eines klassischen Regelinsolvenzverfahrens vorzuziehen. Die Durchführung eines Verfahrens in Eigenverwaltung ist in der Regel nicht ohne Unterstützung eines Insolvenz- und Eigenverwaltungsexperten möglich, da hierbei ein hohes Haftungsrisiko besteht und der Gefahr der Aufhebung der Eigenverwaltung nur durch kompetente Beratung vorgebeugt werden kann.

Um Missbrauchsfälle zu verhindern, wurden die Anforderungen an den Zugang zur Eigenverwaltung durch die Gesetzesreform erhöht. Dem Antrag ist nunmehr zwingend eine Eigenverwaltungsplanung sowie eine Erklärung über bestehende Zahlungsrückstände aus Arbeitsverhältnissen und Steuerschulden beizufügen. Beantragt das Unternehmen die Eigenverwaltung mit einer schlüssigen Eigenverwaltungsplanung und Offenlegung aller Tatsachen, kann diese vom Insolvenzgericht nur noch in begründeten Fällen abgelehnt werden. Das Gericht bestellt einen vorläufigen Sachwalter, der das Unternehmen bei der Eigenverwaltung unterstützt und zum Schutz der Gläubiger die handelnden Personen der Eigenverwaltung überwacht. Den Gläubigern kommt bei der Auswahl des Sachwalters eine bedeutende Stellung zu.

Als erfahrende unabhängig handelnde sanierungsfreundliche Berater stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Die seriöse und realistische Beurteilung der Sanierungsmöglichkeiten des Unternehmens im Interesse aller Verfahrensbeteiligten hat für uns oberste Priorität.