Der Restrukturierungsplan nach § 2 ff. StaRUG
Der Restrukturierungplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – (§ 2 ff. StaRUG) ist dem Insolvenzplan nach der Insolvenzordnung (§ 217 ff. InsO) in weiten Teilen nachgebildet. Wir erstellen für die in unserer Kanzlei tätigen Insolvenzverwalter, aber auch für die von uns in Eigenverwaltung betreuten Unternehmen verfahrensbegleitende und verfahrensbeendende Insolvenzpläne. Durch den enormen Erfahrungsschatz den wir seit der gesetzlichen Einführung des Insolvenzplans 1999 gewonnen haben, sind wir kompetenter Partner für die Erstellung der seit 01.01.2021 möglichen Restrukturierungspläne nach dem StaRUG.
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Der Restrukturierungsplan nach dem StaRUG
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