Im Mittelpunkt des Geschehens
Der Insolvenzverwalter ist die zentrale Figur des Insolvenzverfahrens. Unsere als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwälte werden von diversen Insolvenzgerichten regelmäßig als Insolvenzverwalter bestellt.
Die Auswahl des vorläufigen bzw. endgültigen Insolvenzverwalters erfolgt nach wie vor grundsätzlich durch das zuständige Insolvenzgericht. Jedoch haben die durch das ESUG am 01.03.2012 eingeführten Änderungen erhebliche Verschiebungen mit sich gebracht. Die Position der Gläubiger wurde gestärkt. Abhängig von der Größe des schuldnerischen Unternehmens muss oder kann mit dem Insolvenzantrag ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt werden, dem Mitglieder der verschiedenen Gläubigergruppen angehören sollen. Dieser Gläubigerausschuss äußert sich zur Qualifikation und der Person des zu bestellenden vorläufigen Insolvenzverwalters. Wir treten für eine Sanierung der Unternehmen bei fairem Ausgleich der Interessen aller Gläubigergruppen ein. Als unabhängige Insolvenzverwalter sind wir den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) verpflichtet. Nicht ohne Grund werden wir von vielen Gläubigerausschussmitgliedern als Insolvenzverwalter empfohlen.
Das Insolvenzverfahren wird durch das Insolvenzgericht eröffnet, wenn die Insolvenzgründe vorliegen und die Kosten des Verfahrens gedeckt sind. Ob im eröffneten Verfahren ein Insolvenzplan durchgeführt, das Unternehmen fortgeführt oder im Wege der übertragenden Sanierung verkauft wird, wir haben als Insolvenzverwalter stets das bestmögliche Ergebnis für die Gläubiger und die Mitarbeiter im Blick. Die starke Stellung des Insolvenzverwalters ermöglicht es uns, die strategischen Ziele für eine nachhaltige Sanierung in kürzester Zeit zu erreichen.
Insolvenzverwaltung zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008.