Doppelnützige Treuhand

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DIE DOPPELNüTZIGE TREUHAND IN DER KRISE

Zur interessengerechten Lösung von Krisensituationen kommt häufig eine sogenannte „doppelnützige Treuhand“ in Frage. Eine doppelnützige Treuhand kann im Sinne aller Beteiligten wirken, wenn sie richtig angewandt wird. Kann oder will der Gesellschafter selbst kein neues Kapital zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung stellen, sind die finanzierenden Banken unter Handlungsdruck, bestehende Kreditlinien zu prolongieren oder gar neue Kreditmittel auszureichen um eine drohende Insolvenz und - ggf. mangels ausreichender Sicherheiten – den Ausfall ihrer Forderungen zu verhindern.

In dieser Situation kommt die Installation eines professionellen Treuhänders in Frage. Sind die üblichen Sicherungsmittel bereits ausgeschöpft, bestehen die Banken bzw. sonstige Finanzierer i.d.R. darauf, dass die Gesellschaftsanteile an dem Unternehmen in die Sicherungsmasse einbezogen werden. Da eine Verpfändung der Anteile wegen der Unsicherheiten der Pfandverwertung ausscheidet, ist die Installation eines doppelnützigen Treuhänders geboten. Der Treuhänder übernimmt die Gesellschaftsanteile des Unternehmens als Treugut und hält dieses sowohl zugunsten der Banken als auch des Gesellschaftes (Treugeber) – eine doppelnützige Treuhand. Je nach Ausgangslage verwaltet der Treuhänder das Treugut als Sicherheit (Sicherungs- oder Verwaltungstreuhand), wird das Unternehmen unter seiner Aufsicht und Mitwirkung saniert (Sanierungstreuhand) oder verwertet er das Treugut (Verwertungstreuhand).

Den Banken wird ein Anspruch auf vorrangige Befriedigung aus dem Verwertungserlös eingeräumt. Daher sind diese bereit, das Unternehmen weiter zu finanzieren. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung der Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit des Unternehmens auf Basis eines Sanierungsgutachtens.

Der Sanierungsgutachter stellt fest, welche Maßnahmen zur Bewältigung der Krise erforderlich sind. Ist die Krisensituation beispielsweise rein durch die Entwicklungen im Rahmen der Corona Krise verursacht, können rein finanzwirtschaftliche Restrukturierungsmaßnahmen ausreichend sein, um die Krise zu bewältigen. Es kommen jedoch auch weitere strategische und operative Maßnahmen in Betracht.

Sollte eine Sanierung aufgrund der tiefen Einschnitte oder coronabedingten Veränderungen nicht möglich sein, kann die Treuhandvereinbarung auch die Verwertung, also den Verkauf des Unternehmens vorsehen. um mit dem erzielten Verwertungserlös die Verbindlichkeiten des Unternehmens zurückzuführen, wenn dies nicht anderweitig möglich ist.

Der Treuhänder vermittelt zwischen Gesellschafter und den Banken. Für die Gesellschafter bietet die doppelnützige Treuhand der Vorteil der Vermeidung einer Insolvenz des Unternehmens und erhält die Option auf die Rückkehr in die selbstbestimmte Gesellschafterstellung. Sofern das Unternehmen dennoch verwertet werden muss, erhält der Gesellschafter je nach Ausgestaltung der Treuhand eine vorrangige Befriedigung zur Klärung sensibler Punkte, wie persönlicher Steuern.

Die Einsetzung eines Lenkungsausschusses bietet dem Gesellschafter-Treugeber ein Mittel zur Begleitung und Überwachung der Sanierung. Dort erhalten in der Regel neben der Geschäftsführung, einem etwaigen CRO und dem Treuhänder auch der Gesellschafter-Treugeber einen festen Sitz. Der Lenkungsausschuss bietet die Möglichkeit einer sachlichen Diskussion der sanierungsrelevanten und oftmals streitigen Entscheidungen zwischen dem Treugeber und den Banken unter Moderation des Treuhänders.

Die doppelnützige Treuhand ist ein wirksames Sanierungsinstrument, bei dem durch die konsequente Umsetzung der vorab definierten Maßnahmen ein zunächst unvermeidbar erscheinendes Übel in einer erfolgreichen Sanierung mündet. Bei Interesse und weiteren Fragen sprechen Sie uns an.

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