BERATUNG VON GESELLSCHAFTERN
Als erfahrene Insolvenzpraktiker wissen wir, welche Gefahren Gesellschaftern im Falle einer Krise oder gar Insolvenz ihres Unternehmens drohen. Tatsächlich sind die zivil- und strafrechtlichen Risiken nicht zu unterschätzen. Ernestus Rechtsanwälte/ Insolvenzverwalter entwickeln gemeinsam mit Ihnen Strategien, wie Sie sich davor schützen können, und beraten Sie im Falle einer Inanspruchnahme.
SANIERUNG UND RESTRUKTURIERUNG ALS OBERSTES ZIEL
In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Kaufleuten beraten und vertreten wir Unternehmen in Krisensituationen. Je früher eine Krise erkannt wird, desto besser stehen die Chancen, die Trendwende zu schaffen – mit den richtigen Sanierungsinstrumenten. Ausgangspunkt ist dabei stets die sorgfältige Analyse der betriebswirtschaftlichen Lage. Bei einer positiven Fortführungsprognose entwickeln wir ein individuelles Konzept für die nachhaltige Unternehmenssanierung und setzen dieses in Verhandlungen mit Gläubigern und Investoren um.
SPEZIFISCHE UNTERSTÜTZUNG VON GESELLSCHAFTERN
Auch Gesellschafter sehen sich in einer Insolvenzsituation oft Ansprüchen ausgesetzt, mit denen sie häufig nicht gerechnet haben. Ernestus Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter unterstützen Sie in solchen und anderen Fällen mit Kompetenz und Erfahrung.