Steffen Rauschenbusch

Gesellschafter und Geschäftsführer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

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Steffen Rauschenbusch ist seit mehr als 20 Jahren als Rechtsanwalt im Bereich Insolvenz- und Sanierungsrecht tätig. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg wurde er 2001 zugelassen und verstärkt seit 2000 das Team von Ernestus am Standort Mannheim.
Er ist Fachanwalt für Insolvenzrecht, zertifizierter Insolvenzverwalter (DIAI) und verantwortet als Partner und Geschäftsführer komplexe Insolvenz- und Sanierungsverfahren. Steffen Rauschenbusch ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung sowie im Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. Er berät auf Deutsch und Englisch.

  • Geb. am 23.10.1972 in Heidelberg
  • Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
  • Rechtsanwalt seit 2001
  • Fachanwalt für Insolvenzrecht seit 2005
  • Als Insolvenzverwalter zertifiziert nach DIAI 2009-2011
  • Bei Ernestus seit 2000
Tätigkeitsbereiche
  • Insolvenzverwaltung
  • Insolvenz- und Sanierungsberatung
Standort
  • Mannheim
  • Darmstadt
  • Heilbronn
Fremdsprachen
  • Englisch
Mitgliedschaften
  • Deutscher Anwaltverein
  • Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung (DAV)
  • Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.
Zertifizierungen
  • Insolvenzverwaltung zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008
  • Insolvenzverwalter zertifiziert nach VQZ Bonn GOI.
  • Die Rechtsanwälte Markus Ernestus und Steffen Rauschenbusch sind mit dem VID-Cert-Siegel ausgezeichnet.
Veröffentlichungen
  • Urteilsanmerkung zu BGH, ZInsO 2007, 1151 (Grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Restschuldbefreiung)
  • Urteilsanmerkung zu OLG Stuttgart, ZInsO 2007, 44f. (Kostentragungspflicht des Insolvenzverwalters)
  • Buch zum Forderungsmanagement / Bearbeitung Teil Beseitigung von Insolvenzgründen, arbeitsrechtliche Umstrukturierung und Poolvereinbarungen,Frankfurt School Verlag, 1.Auflage 2009, ISBN 978-3-940913-01-2
  • Aufsatz: Umsatzsteuerliche Praxisprobleme im Rahmen der Anwendung des § 55 Abs. 4 InsO, KSI 2013, S. 113 ff.
  • Interview mit dem Rhein Neckar Fernsehen zur Corona-Krise: Hier klicken
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