Beratung schuldnerischer Unternehmen
Krisenbewältigung und Insolvenz: Maßgeschneiderte Beratung für Unternehmen
Die Beratung und Begleitung von Unternehmen in Krise und Insolvenz ist einer der Hauptschwerpunkte unseres Beratungsteams. Die Komplexität der Entscheidungsprozesse, die Vielzahl der Gefahren für die Verantwortlichen und die unvermeidlichen Formalien eines Insolvenzverfahrens machen die Beratung durch Spezialisten unerlässlich. Die neuen Möglichkeiten der Eigenverwaltung und des Schutzschirmverfahrens erfordern zudem die intensive Begleitung durch erfahrene Insolvenzverwalter.
In enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Kaufleuten beraten und vertreten wir Unternehmen in Krisensituationen. Je früher eine Krise erkannt wird, desto besser stehen die Chancen, die Trendwende zu schaffen – mit den richtigen Sanierungsinstrumenten.
Ausgangspunkt ist stets die sorgfältige Analyse der betriebswirtschaftlichen Lage. Bei positiver Fortführungsprognose entwickeln wir ein individuelles Konzept für die nachhaltige Unternehmenssanierung und setzen dieses in Verhandlungen mit Gläubigern und potentiellen Investoren um. Unsere Arbeitsrechtsspezialisten erarbeiten Interessenausgleiche und Sozialpläne und verhandeln mit Betriebsräten und Gewerkschaften.
Ist die Insolvenz unvermeidlich, bereiten wir die Insolvenzantragstellung vor und begleiten die Geschäftsführung beim Gang zum Insolvenzgericht. Unsere Insolvenzverwalter begleiten Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren, wir bereiten Insolvenzpläne vor und suchen den Ausgleich der Interessen im Spannungsfeld zwischen Gläubigern, unserem Mandanten und dem gerichtlich bestellten Sachwalter.
Eigenverwaltung heißt Verantwortung
Die zum 01.01.2021 in Kraft getretenen reformierten Vorschriften der Insolvenzordnung stärken die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung und bedeuten zugleich eine hohe Verantwortung der handelnden Personen. Heute hat die Eigenverwaltung bei größeren Unternehmen eine hohe Bedeutung und ist in geeigneten Fällen der Beantragung eines klassischen Regelinsolvenzverfahrens vorzuziehen. Die Durchführung eines Verfahrens in Eigenverwaltung ist in der Regel nicht ohne Unterstützung eines Insolvenz- und Eigenverwaltungsexperten möglich, da hierbei ein hohes Haftungsrisiko besteht und der Gefahr der Aufhebung der Eigenverwaltung nur durch kompetente Beratung vorgebeugt werden kann.
Um Missbrauchsfälle zu verhindern, wurden die Anforderungen an den Zugang zur Eigenverwaltung durch die Gesetzesreform erhöht. Dem Antrag ist nunmehr zwingend eine Eigenverwaltungsplanung sowie eine Erklärung über bestehende Zahlungsrückstände aus Arbeitsverhältnissen und Steuerschulden beizufügen. Beantragt das Unternehmen die Eigenverwaltung mit einer schlüssigen Eigenverwaltungsplanung und Offenlegung aller Tatsachen, kann diese vom Insolvenzgericht nur noch in begründeten Fällen abgelehnt werden. Das Gericht bestellt einen vorläufigen Sachwalter, der das Unternehmen bei der Eigenverwaltung unterstützt und zum Schutz der Gläubiger die handelnden Personen der Eigenverwaltung überwacht. Den Gläubigern kommt bei der Auswahl des Sachwalters eine bedeutende Stellung zu.
Als erfahrende unabhängig handelnde sanierungsfreundliche Berater stehen wir Ihnen für Ihre Fragen zur Verfügung. Die seriöse und realistische Beurteilung der Sanierungsmöglichkeiten des Unternehmens im Interesse aller Verfahrensbeteiligten hat für uns oberste Priorität.