Insolvenzanfechtung

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INSOLVENZANFECHTUNG

Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz – COVInsAG auch für das Insolvenzanfechtungsrecht. Zweck des Insolvenzanfechtungsrechts ist es, dem Insolvenzverwalter die Möglichkeit an die Hand zu geben, bestimmte gläubigerbenachteiligende Verträge und Rechtshandlungen rückgängig zu machen. Dies teilweise bis zu 10 Jahre rückwirkend vor einem Insolvenzantrag. Dies kann für Geschäftspartner und Gläubiger durchaus mit gravierenden Folgen verbunden sein, da in bereits sicher geglaubte Besitzstände eingegriffen wird.

Damit die Insolvenzanfechtung sich für Finanzierungen und Verträge mit von der COVID-Pandemie betroffenen Unternehmen nicht zum Hindernis entwickelt, gelten seit dem 01.03.2020 folgende wesentlichen Erleichterungen des Anfechtungsrechts:

  • Die Rückzahlung und die Besicherung von Darlehen, die in dem Zeitraum erfolgen, in dem die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt ist, sind bis zum 30.09.2023 nicht gläubigerbenachteiligend.

  • Dies gilt auch für im Aussetzungszeitraum neu gewährte Gesellschafterdarlehen, nicht aber für deren Besicherung.

  • Für Kredite der KfW und ihrer Finanzierungspartner oder von anderen Institutionen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme gilt dies sogar zeitlich unbefristet.

  • Sogenannte kongruente Rechtshandlungen, also Rechtshandlungen, die der anderen Seite eine Sicherung oder Befriedigung gewähren oder ermöglichen, die diese in der Art und zu der Zeit beanspruchen konnte, sind im Aussetzungszeitraum in der Regel nicht anfechtbar.

  • Nicht anfechtbar sind unter bestimmten Voraussetzungen auch die Gewährung von Zahlungserleichterungen, die Verkürzung von Zahlungszielen und der Austausch von Sicherheiten.

Natürlich gelten diese Privilegierungen im Anfechtungsrecht nur für ganz bestimmte gesetzlich geregelte Fälle und auch nur dann, wenn die Insolvenzantragspflicht tatsächlich ausgesetzt ist. Für Gläubiger wichtig ist daher, wie immer, eine umfassende Dokumentation, um vor zukünftigen unangenehmen Überraschungen sicher zu sein.

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