ERNESTUS • Rechtsanwälte • Insolvenzverwalter

Menü

Überbrückungshilfe III – Kostenerstattung für anwaltliche Beratung zur Insolvenzabwendung

Überbrückungshilfe III wird um Kostenerstattung für anwaltliche Beratung zur insolvenzabwendenden Restrukturierung ergänzt

Mit gemeinsamer Pressemitteilung vom 09.06.2021 haben das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und das Bundesfinanzministerium (BMF) angekündigt, dass antragsberechtigten Unternehmen im Rahmen der Neugestaltung der Überbrückungshilfe III Plus – künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit ersetzt werden.

Wir unterstützen Sie mit professioneller Beratung bei der insolvenzabwendenden Restrukturierung ihres Unternehmens. Sofern Sie im Rahmen der Regelungen zur Überbrückungshilfe III antragsberechtigt sind, werden Ihnen die entstehenden Beratungskosten ersetzt. Dies ist der Fall, sofern Ihr Unternehmen zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mehr als 30 % zu verzeichnen hatte. Anträge können noch bis zum 31.08.2021 gestellt werden.

Gerne stehen wir für Rückfragen rund um dieses Thema zur Verfügung.

Ihre Sanierungsprofis
Rechtsanwalt Wiedemann
Rechtsanwalt Rauschenbusch
Rechtsanwalt Payandeh

0621 – 533 92 20
mannheim@ernestus.eu